A posteriori
Heißt soviel wie nachträglich, später, im Nachhinein.
In der Erkenntnis- bzw. Rechtsphilosophie beschreibt “a posteriori” den Begriff, der sich auf Erkenntnisse bezieht, die durch sinnliche Wahrnehmungen oder empirische Erfahrungen gewonnen werden. Diese Art der Erkenntnisgewinnung basiert auf konkreten, erfahrbaren Objekten und Tatsachen. Sie unterscheidet sich von “a priori” Urteilen, die unabhängig von sinnlicher Erfahrung gefällt werden. Im Bereich der Rechtsphilosophie, insbesondere bei Immanuel Kant, wird hervorgehoben, dass a posteriori Erkenntnisse nicht geeignet sind, um abstrakte Konzepte wie Freiheit, Recht oder Gerechtigkeit zu erfassen, da diese Vernunftbegriffe jenseits der sinnlichen Erfahrung liegen. Beim Verständnis und bei der Anwendung juristischer Konzepte ist es daher wichtig, zwischen a posteriori und a priori Urteilen zu unterscheiden.