Der Zwischenantrag auf Feststellung

Was versteht man unter einem Zwischenantrag auf Feststellung?

Unter einem Zwischenantrag auf Feststellung versteht man den Antrag einer Partei, in einem Zivilverfahren ein Recht oder ein Rechtsverhältnis feststellen zu lassen, welches für den gegenwärtigen Rechtsstreit als Vorfrage bedeutsam ist und auch über den konkreten Rechtsstreit hinausreicht.

Die wichtigsten Punkte sind also:

• Recht oder Rechtsverhältnis
• Antrag des Klägers oder des Beklagten
• Präjudiziell
• über den konkreten Rechtsstreit hinausgehende Bedeutung

Geregelt ist der Zwischenantrag auf Feststellung in den §§ 236, 259 Abs 2 ZPO geregelt.

Zwischenantrag-auf-Feststellung-definition