Die Zurückstellung zur Verbesserung
Was ist eine Zurückstellung zur Verbesserung?
Unter der Zurückstellung zur Verbesserung versteht man im Zivilverfahrensrecht den schriftlichen oder mündlichen Auftrag eines Gerichts an eine Verfahrenspartei, einen Mangel eines Schriftsatzes zu verbessern.
Geregelt ist die Zurückstellung zur Verbesserung in § 84 ZPO.