Die Zuhälterei

Was ist Zuhälterei?

Die Zuhälterei ist im österreichischen Strafgesetzbuch in § 216 geregelt. Der Tatbestand definiert sich wie folgt: Zuhälterei liegt vor wenn eine Person die sich vorsätzlich durch die Prostitution einer anderen Person fortlaufend Einnahmen verschafft oder dadurch die andere Person ausnutzt.

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