Die Zuhälterei
Was ist Zuhälterei?
Die Zuhälterei ist im österreichischen Strafgesetzbuch in § 216 geregelt. Der Tatbestand definiert sich wie folgt: Zuhälterei liegt vor wenn eine Person die sich vorsätzlich durch die Prostitution einer anderen Person fortlaufend Einnahmen verschafft oder dadurch die andere Person ausnutzt.