Die Zufallsurkunde

Urkunden sind schriftliche aber auch digitale Verkörperungen von Gedanken, die Tatsachen festlegen. Darunter fallen auch digitale Gedankenaufzeichnungen.
Es gibt nun Urkunden die zu Beweiszwecken errichtet werden (Absichtsurkunden) oder Urkunden die gewissermaßen zum Beweismittel geworden sind, letztere nennt bezeichnet man als Zufallsurkunden.

Was ist eine Zufallsurkunde?

Zufallsurkunden sind in diesem Sinne alle Urkunden, die nicht extra dafür errichtet wurden, um rechtserhebliche Umstände zu beweisen, es aber trotzdem tun.