Das Zivilgericht

Was ist ein Zivilgericht?

Die Gerichtsbarkeit in Zivilrechtsangelegenheiten wird durch die Bezirksgerichte, das Bezirksgericht in Handelssachen Wien, Landesgerichte, das Handelsgericht Wien, das Arbeits- und Sozialgericht Wien, Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichtshof ausgeübt. Sie treten dabei als Zivilgerichte auf.

In erster Instanz entscheiden in der Regel die Bezirksgerichte und das Arbeits- und Sozialgericht Wien. Die Landesgerichte und das Handelsgericht Wien entscheiden entweder ebenfalls als Gerichtshöfe erster Instanz, mit dem Oberlandesgericht als zweite Instanz, oder als Gerichtshöfe zweiter Instanz in Bezug auf die Entscheidungen der Bezirksgerichte.

Die letzte Instanz in Zivilrechtsangelegenheiten ist Oberste Gerichtshof. Es gibt aber Zulassungsbeschränkungen (je nach Streitwert und Entscheidung der Vorinstanzen), sodass nicht in jeder Angelegenheit eine Anrufung des Obersten Gerichtshofs möglich ist.

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