Was ist die Zeugengebühr?

Das sogenannte Gebührenanspruchsgesetz (kurz GebAG) räumt Zeugen einen Anspruch auf Gebührenersatz ein. Nach einer Einvernahme eines Zeugen kann dieser die Zeugengebühren begehren. Wenn beide Parteien die geltend gemachten Gebühren sohin akzeptieren und die Direktzahlung vereinbaren, kann der Beweisführer die Kosten (die er auch zu zahlen hat) in das Kostenverzeichnis übernehmen. Ansonsten bestimmen sich die Gebühren durch das Gericht nach GebAG.

Die Bestimmung der Zeugengebühr erfolgt normalerweise durch vom Vorsteher des Gerichtes betraute geeignete Bedienstete, wenn es sich nicht um aus dem Ausland angereiste Zeugen handelt.

zeugengebühr-definition