Die Zahlstelle

Was ist eine Zahlstelle?

Der Begriff Zahlstelle kommt in verschiedenen Rechtsgebieten vor. Insbesondere im Wirtschaftsrecht.

Einfach gesagt ist die Zahlstelle jener Ort, an dem der Schuldner seine Zahlung leisten soll.

Im Wechselrecht ist es jener Ort, der von einem Aussteller eines Wechsels bezeichnet wurde und an dem der Bezogene die Zahlung leisten soll.

Die Zahlstelle ist im Zahlungsverkehr das kontoführende Kreditinstitut eines Zahlungspflichtigen oder z.B. im Wertpapierrecht das Kreditinstitut, welches im Auftrag eines Emittenten alle mit Wertpapieren zusammenhängenden Zahlungen durchführt oder entgegennimmt.

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