Was genau ist das Verlöbnis bzw. die Verlobung?
Definition: Das Verlöbnis ist nichts anderes als ein Vorvertrag (§ 936 ABGB). Das besondere am Verlöbnis im Vergleich zu üblichen Vorverträgen ist, dass das Verlöbnis nicht durchsetzbar ist.
Ist das Verlöbnis jedoch grundlos aufgelöst worden gebührt Schadenersatz.
Siehe hierzu auch §§ 45 f ABGB.