Der Verlassenschaftskurator
Was macht ein Verlassenschaftskurator?
Die Aufgabe eines Verlassenschaftskurators ist es, die Verlassenschaft zu verwalten und zu vertreten.
Der Verlassenschaftskurator wird vom Verlassenschaftsgericht insbesondere dann bestellt, wenn
- die Verlassenschaft nicht durch die Erben vertreten werden kann,
- wenn sich die Erben über die Vertretung nicht einig sind oder
- wenn ein Verfahren zur Feststellung des Erbrechts einzuleiten ist.
Hat der Verstorbene in der letztwilligen Verfügung, z.B. im Testament Testament, eine Person zur Vertretung der Verlassenschaft bestimmt, so muss diese nach Möglichkeit zum Verlassenschaftskurator bestellt werden.