Was bedeuten Verkehrssicherungspflichten?

Wenn man einen Verkehr also z.B. einen Weg eröffnet schafft man eine potentielle Gefahrenquelle. Man muss dann dafür Sorge tragen, dass niemand geschädigt wird. Dabei ist auch das Unterlassen von Schutzmaßnahmen rechtswidrig. Es besteht also eine aktive Handlungspflicht. Zur Wegehalterhaftung siehe § 1319a ABGB.

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