Was versteht man unter Universalsukzession?

Definition: Unter Universalsukzession ist die Gesamtrechtsnachfolge gemeint. Darunter versteht man den Übergang aller – nicht höchstpersönlicher – Rechte und Pflichten eines Erblassers auf seinen Erben, welcher durch Einantwortung an die Stelle des Verstorbenen getreten ist.

Dabei bedarf es dann keiner gesonderten Übertragungsakte mehr. Auch mehrere Menschen können gemeinsam in Form einer Erbengemeinschaft zum Gesamtrechtsnachfolger werden, diese kann dann aber mittels Erbteilung aufgelöst werden.