Was sind Sekundärpflichten im zivilrechtlichen Zusammenhang?

Sekundärpflichten sind Verpflichtungen, die im Falle einer Nichteinhaltung von Primärpflichten in vertraglichen Beziehungen entstehen. Diese Pflichten treten typischerweise bei einer positiven Vertragsverletzung auf und umfassen in der Regel die Leistung von Schadensersatz. Sie richten sich nach den Bestimmungen der vertraglichen (Schadenersatz-)Haftung, auch bekannt als Haftung ‘ex contractu’.

Umfasst können aber neben Schadenersatzpflichten auch Gewährleistungspflichten sein sowie Gestaltungsrechte, Rücktritt/Wandlung.

Sekundärpflichten defintion