Seitenverwandtschaft

Seitenverwandtschaft bezeichnet den Verwandtschaftsgrad von Personen, die etwa dieselben Groß- oder Urgroßeltern (gemeinsame Stammeltern) haben, jedoch keine direkten Vorfahren oder Nachkommen voneinander sind. Die Verwandtschaft in direkter Linie umfasst Eltern und ihre Kinder. Bei der Seitenlinienverwandtschaft zählt man den Verwandtschaftsgrad anhand der Anzahl der Geburten, die zwischen den betreffenden Personen und ihren gemeinsamen Vorfahren stattfanden. Zum Beispiel sind Geschwister (Bruder und Schwester) Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie. Onkel und Neffe hingegen sind dann schon Verwandte dritten Grades.

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