Ranking (P2B-VO)
Was versteht man unter Ranking iSd P2B-VO?
Der Begriff Ranking ist legaldefiniert in der P2B-VO. Demnach ist gem. Artikel 2 Z 8 P2B-VO „Ranking“ die relative Hervorhebung von Waren und Dienstleistungen, die über Online-Vermittlungsdienste angeboten werden, oder die Relevanz, die Suchergebnissen von Online-Suchmaschinen zugemessen wird, wie von Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten bzw. von Anbietern von Online-Suchmaschinen organisiert, dargestellt und kommuniziert, unabhängig von den für diese Darstellung, Organisation oder Kommunikation verwendeten technischen Mitteln.