Die Parteienvernehmung

Die Parteienvernehmung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gerichtsverfahrens. Sie bezieht sich auf die Befragung der Streitparteien durch das Gericht oder die verantwortliche Behörde. Ziel der Parteienvernehmung ist es, strittige und entscheidungserhebliche Tatsachen zu klären. Diese Form der Befragung ermöglicht es den Parteien, ihre Sichtweise des Sachverhalts direkt vorzutragen und zu erläutern.

Als Beweismittel spielt die Parteienvernehmung eine wichtige Rolle, da sie dem Gericht oder der Behörde hilft, ein umfassendes Bild des Falles zu erhalten und auf dieser Basis eine fundierte Entscheidung zu treffen. Die Aussagen der Parteien während der Vernehmung können wesentlich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen und sind daher für den Ausgang des Verfahrens oft entscheidend.

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