Niemand kann einem anderen mehr Rechte übertragen, als er selbst hat.
Es handelt sich hierbei um einen Rechtsgrundsatz der aus dem römischen Recht stammt und auch heute noch insbesondere im Privatrecht seine Geltung bewahrt.
Niemand kann einem anderen mehr Rechte übertragen, als er selbst hat.
Es handelt sich hierbei um einen Rechtsgrundsatz der aus dem römischen Recht stammt und auch heute noch insbesondere im Privatrecht seine Geltung bewahrt.