Nebenwaren und -dienstleistungen (P2B-VO)
Was versteht man unter Nebenwaren und -dienstleistungen iSd P2B-VO?
Gem. Artikel 2 Z 11 P2B-VO sind „Nebenwaren und -dienstleistungen“ Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher vor Abschluss der Transaktion, die mittels der Online-Vermittlungsdienste angebahnt wurde, zusätzlich und ergänzend zu der vom gewerblichen Nutzer über die Online-Vermittlungsdienste angebotenen Hauptware oder -dienstleistung angeboten werden.