Nebenwaren und -dienstleistungen (P2B-VO)

Was versteht man unter Nebenwaren und -dienstleistungen iSd P2B-VO?

Gem. Artikel 2 Z 11 P2B-VO sind „Nebenwaren und -dienstleistungen“ Waren und Dienstleistungen, die dem Verbraucher vor Abschluss der Transaktion, die mittels der Online-Vermittlungsdienste angebahnt wurde, zusätzlich und ergänzend zu der vom gewerblichen Nutzer über die Online-Vermittlungsdienste angebotenen Hauptware oder -dienstleistung angeboten werden.

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