natürliche Person

Eine “natürliche Person” oder physische Person bezieht sich im rechtlichen Sinne auf einen Menschen. Jeder Mensch gilt von Geburt an als natürliche Person und besitzt damit natürlicherweise Rechtspersönlichkeit. Diese Rechtspersönlichkeit bedeutet, dass die Person im Rechtssinn (als Rechtssubjekt) als rechtsfähig angesehen wird, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die natürliche Person steht im Gegensatz zur “juristischen Person”, die keine physische Person ist, sondern eine künstlich geschaffene Einheit (wie Gesellschaften oder Vereine), der das Recht ebenfalls Rechtsfähigkeit zuschreibt.

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