Nasciturus

Was ist ein nasciturus?

Ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind ist ein nasciturus. Der nasciturus ist bedingt und beschränkt rechtsfähig. Das Kind kann – sofern es lebend geboren wird – bereits Rechträger werden, soweit dies zu seinem Vorteil ist. Siehe dazu § 22 ABGB.

Die gesetzliche Regelung bezüglich des Schutzes werdenden Lebens zielt darauf ab, bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Schutz zu gewähren. Gemäß § 22 ABGB wird der relevante Zeitpunkt für den Beginn des Lebensschutzes als die Verschmelzung der Zellkerne von Ei- und Samenzelle definiert. Diese Definition ist besonders wichtig im Kontext der assistierten Reproduktionstechnologien wie der In-vitro-Fertilisation. Ein Embryo, der durch solche Methoden entsteht, wird rechtlich als “nasciturus” betrachtet, also als ein werdendes Leben, das bereits vor der Geburt rechtlichen Schutz genießt. Diese Auffassung unterstreicht die Bedeutung des frühestmöglichen Lebensschutzes aus rechtlicher Sicht.

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