Namensrecht

Ein Persönlichkeitsrecht

Das Namensrecht ist ein absolut geschütztes Persönlichkeitsrecht. Es schützt den Namen natürlicher Personen, Künstlernamen, Firmenbezeichnungen sowie Internet-Domains. Dieses Recht gewährt dem Namensträger das ausschließliche Recht, seinen Namen zu verwenden und zu führen. Wenn jemand unbefugt den geschützten Namen verwendet oder das Recht des Namensträgers bestreitet, kann der Namensträger unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Das Namensrecht dient somit dem Schutz der Identität und der persönlichen beziehungsweise geschäftlichen Reputation einer Person oder eines Unternehmens.

Zentrale Bestimmung aus dem ABGB ist § 43: Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

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