Die steuerliche Nachschau

Die “Nachschau” ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Steueraufsicht in Österreich. Sie ermächtigt Amtsträger der Finanzbehörde, Grundstücke, Räumlichkeiten sowie Schiffe oder Fahrzeuge von Personen, die steuerlich relevanten Sachverhalten unterliegen, zu inspizieren. Diese Inspektionen dürfen während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten durchgeführt werden. Die Amtsträger sind dabei befugt, Überprüfungen durchzuführen und Feststellungen zu treffen, die für die Steuererhebung von Bedeutung sind. Die Nachschau zielt darauf ab, die korrekte Besteuerung sicherzustellen und eventuelle Unstimmigkeiten aufzudecken.

Nachschauen sind in der Regel kurze, zielgerichtete Kontrollen, die sich auf spezifische gesetzliche Vorschriften konzentrieren. Ein klassisches Beispiel ist die Überprüfung der Einhaltung der Registrierkassenpflicht. Bei solchen Nachschauen überprüfen Finanzbeamte, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Führung und den Betrieb von Registrierkassen in Unternehmen eingehalten werden.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Nachschau bildet § 144 BAO. Dort heisst es:

Für Zwecke der Abgabenerhebung kann die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, daß gegen diese Person ein Abgabenanspruch gegeben ist, der auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.

In Ausübung der Nachschau dürfen Organe der Abgabenbehörde Gebäude, Grundstücke und Betriebe betreten und besichtigen, die Vorlage der nach den Abgabenvorschriften zu führenden Bücher und Aufzeichnungen sowie sonstiger für die Abgabenerhebung maßgeblicher Unterlagen verlangen und in diese Einsicht nehmen.

nachschau-definition