Die Nacherbschaft (fideikommissarische Substitution)

Die “Nacherbschaft” bezeichnet eine besondere Form der Erbfolge, bei der der Erblasser bestimmt, dass nach dem Tod des ersten Erben (Vorerbe) ein weiterer Erbe (Nacherbe) die Erbschaft erhalten soll. Der Vorerbe wird zunächst Eigentümer der Verlassenschaft, ist jedoch verpflichtet, diese später an den Nacherben zu übergeben. Während der Vorerbe die Verlassenschaft nutzen darf, muss er deren Substanz unangetastet und ungeschmälert erhalten.

Beispiel: “Anton soll Erbe meines Vermögens werden und nach seinem Tod soll es meine Nichte Anna sein.”

Diese Erbfolgeregelung bezieht sich ausschließlich auf das Vermögen, das vom Erblasser stammt. Früher wurde diese Form der Erbfolge in Österreich als “fideikommissarische Substitution” bezeichnet. Seit dem 1. Jänner 2017 wird der Begriff “Nacherbschaft” im Gesetzestext verwendet. Diese Änderung spiegelt eine Modernisierung der Terminologie im österreichischen Erbrecht wider.

Nacherbschaft-Definition