Der “Meldezettel

Der Begriff “Meldezettel” beschreibt in der aktuellen Verwaltungspraxis nicht mehr das Dokument, das eine An-, Ab- oder Ummeldung bestätigt (heute: Meldebestätigung), sondern verweist stattdessen auf das Antragsformular, das für die Registrierung einer Wohnadresse bei den zuständigen Meldebehörden erforderlich ist. Dieses Formular ist essenziell für die Aufnahme oder Änderung von Wohnsitzdaten im Zentralen Melderegister (ZMR), einem zentralen System, das vom Bundesministerium für Inneres (BMI) verwaltet wird. Die Anwendung des Meldezettels erstreckt sich auf verschiedene Situationen, einschließlich der erstmaligen Anmeldung, einer Adressänderung oder der Abmeldung eines Wohnsitzes.

Für Personen, die einen solchen Antrag stellen möchten, ist es wichtig zu wissen, dass das Meldezettel-Formular auf verschiedenen Wegen zugänglich ist. Es kann online heruntergeladen, direkt bei der Meldebehörde abgeholt oder in manchen Trafiken erworben werden. Zudem ist es notwendig, für jede Person, die angemeldet wird, ein separates Formular auszufüllen. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine präzise und individuelle Erfassung der Meldedaten im ZMR, was wiederum eine ordnungsgemäße Verwaltung der Einwohnerdaten unterstützt.

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und lesbar auszufüllen. Folgende Besonderheiten sollte man beachten:

  • Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber (zB Vermieter) den Meldezettel unterschrieben hat. Man kann diesen Teil aber auch komplett weglassen.
  • ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit man sie kennt. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
  • Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift des Unterkunftgebers (zB Vermieter)

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also zum Beispiel

  • der Eigentümer eines Hauses bzw einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (zB Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
  • der Untermieter dem Mitbewohner.

Link zum Meldezettel-Download.

meldezettel erklärung