Maßnahme

Als Maßnahme versteht man einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ).

Die Maßnahme oder auch AuvBZ bezieht sich auf direkte Maßnahmen, die von Behörden ergriffen werden, um gesetzliche Vorschriften durchzusetzen. Diese Handlungen umfassen das Erteilen von spezifischen Anweisungen oder das Ausüben von Zwang gegenüber Einzelpersonen, ohne dass dabei ein formeller Verwaltungsakt, wie ein Bescheid, ausgestellt wird. Solche Eingriffe erfolgen in der Regel ohne ein umfangreiches Verfahren und zielen darauf ab, unmittelbare Rechtsbefolgung sicherzustellen.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Handlungen ist, dass sie zwar schnell und direkt umgesetzt werden können, aber dennoch einer rechtlichen Überprüfung unterliegen. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen diese Akte mittels einer Maßnahmenbeschwerde vorzugehen, um eine rechtliche Überprüfung und gegebenenfalls eine Aufhebung der Maßnahme zu erreichen.

Beispielhafte Fälle von Maßnahmen bzw AuvBZ sind die Entfernung von Autokennzeichen bei Zulassungsverstößen, die Auflösung einer Demonstration, etwa wenn diese die öffentliche Sicherheit gefährdet, die Stilllegung von Betriebsanlagen bei Sicherheitsmängeln oder die Wegweisung von Personen aus bestimmten Bereichen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Diese Beispiele verdeutlichen, wie Behörden direkt eingreifen können, um Rechtsvorschriften durchzusetzen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

massnahme-definition