Maßgeblicher und begründeter Einspruch nach der DSGVO

Als „maßgeblichen und begründeten Einspruch“ versteht man einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen (Art 4 Z 24 DSGVO).

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