Was ist ein Mangelfolgeschaden?
Der Mangelfolgeschaden liegt nicht in der Mangelhaftigkeit der Leistung an sich (Mangelschaden). Er wird viel mehr durch die mangelhafte Leistung an sonstigen Gütern des Übernehmers verursacht.
Die Gewährleistung dient der Herstellung der subjektiven Äquivalenz, somit betrifft sie nur den Mangel. Der Mangelfolgeschaden kann aber schadenersatzrechtlich bei Vorliegen der Voraussetzungen der Vertragshaftung ersetzt werden.