Was ist der Leistungsort im juristischen Sinne?

Der Leistungsort ist der Ort, wo der Schuldner, die Leistung anbieten und der Gläubiger sie abnehmen soll.

Man unterscheidet in diesem Zusammenhang inbesondere zwischen:

  • Bringschuld
  • Holschuld
  • Schickschuld
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