Die Ladenvollmacht

Was ist eine Ladenvollmacht?

Wenn jemand in einem Geschäft angestellt ist, dann gilt er als bevollmächtigt zu Verkaufen und in Empfang zu nehmen, wenn es für das Geschäft gewöhnliche Angelegenheiten sind. Sieh dazu auch unter § 56 UGB.

Von Bedeutung sind hier auch die §§ 1027 ff, 1030 f ABGB.

Die Ladenvollmacht ist ein Fall der Anscheinsvollmacht.

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