Der Ladenkauf

Was versteht man unter einem Ladenkauf?

Der Ladenkauf beschreibt eine übliche Art des Handkaufs, bei dem Vertragsabschluss und dessen Erfüllung quasi gleichzeitig erfolgen. Im Kontext des Einzelhandels tritt dies häufig auf, wenn Käufer Waren direkt in einem Geschäft erwerben. Hierbei sind die spezifischen Verzugsregeln und -vorschriften in der Regel nicht anwendbar, da beide Vorgänge – der Abschluss des Kaufvertrags und dessen Erfüllung – unmittelbar aufeinander folgen. Das Hauptziel des Ladenkaufs ist der sofortige Austausch von Leistung und Gegenleistung, das spiegelt sich auch im Parteiwillen wieder.

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