Was ist internationales Strafrecht?

Das internationale Strafrecht besteht aus Kollisionsnormen und ist Teil des internationalen Rechts. Es regelt die Zuständigkeiten für international, strafrechtlich zu beurteilende Sachveralte.

Dabei gibt es beim internationalen Strafrecht das Territorialitätsprinzip und das Personalitätsprinzip, auf welche grundsätzlich abgestellt wird.

Ist eine dieser Prinzipien gegeben, kann internationales Strafrecht angewandt werden.
Ausnahmen davon sind:

  • Das Schutzprinzip: Es liegen geschützte staatliche Interessen, z.B. Geldwäsche, liegen im Vordergrund
  • Das Universalitätsprinzip: Z.B. bei im Ausland von Ausländern begangene Delikte Kriegsverbrechen
  • Das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege: Ein Beispiel dafür wäre es, wenn dem Auslieferungsgesuch fremder Tatortstaaten nicht nachgekommen wird, kann dennoch „in Abwesenheit“ verurteilt werden.
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