Was versteht man unter der Interessenwahrungspflicht?

Ein Auftragnehmer muss den Auftrag sorgfältig ausführen. Er muss dabei die Interessen des Auftraggebers wahren. Wenn es notwendig ist muss er dessen Weisungen einholen und jeden Vorteil, den er aus dem Geschäft erlangt herausgeben und Rechnung legen. Siehe dazu § 1009 ABGB.

All dies wird unter der Überschrift “Interessenwahrungspflicht” zusammengefasst. Wenn diese Pflichten schuldhaft verletzt werden, führt dies zur Schadenersatzpflicht.

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