Inhaltswille


Inhaltswille” bezieht sich auf das juristische Konzept, dass eine Willenserklärung einen bestimmten, Inhalt haben muss. Dies ist ein zentraler Bestandteil bei der Bildung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen.

Neben dem Inhaltswillen gibt es auch den Geltungswillen (Rechtsfolgenwillen). Sie sind wichtige Bestandteile des Vertragsrechts. Sie betreffen die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Willenserklärung als gültig angesehen werden kann.

  • Inhaltswille: Dieser bezieht sich darauf, dass jede Willenserklärung einen bestimmten Inhalt haben muss. Das bedeutet, dass die Absichten der Parteien klar und eindeutig formuliert sein müssen. Der Inhaltswille umfasst, was genau die Parteien vereinbaren möchten, wie etwa die Bedingungen eines Vertrages. Es geht darum, dass die Parteien sich über die wesentlichen Bestandteile des Rechtsgeschäfts einig sind und diese klar kommunizieren.
  • Geltungswille (Rechtsfolgenwille): Hiermit ist gemeint, dass die Parteien den Wunsch haben müssen, dass ihre Vereinbarung rechtlich bindend ist. Sie müssen also die Absicht haben, dass im Streitfall ein Gericht gemäß der getroffenen Vereinbarung entscheidet. Der Geltungswille bezieht sich darauf, dass die Parteien die rechtliche Bindung und die damit verbundenen möglichen Rechtsfolgen ihrer Erklärung anerkennen und akzeptieren.
inhaltswille-definition