Immissionen
Immissionen sind Einwirkungen auf eine Liegenschaft von außen, die dauerhafte Störungen verursachen können. Dazu zählen zum Beispiel Rauch, Gase, Lärm oder Erschütterungen. Der Eigentümer eines betroffenen Grundstücks ist rechtlich verpflichtet, solche Immissionen bis zu einem gewissen Grad zu dulden. Dieser Grad wird bestimmt durch das, was in der betreffenden Gegend üblich ist, sowie durch die Frage, ob die normale Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.
Zudem müssen Immissionen, die von einer behördlich genehmigten Anlage ausgehen, auch dann geduldet werden, wenn sie das ortsübliche Maß überschreiten. In diesem Fall hat der betroffene Grundstückseigentümer jedoch Anspruch auf einen Ausgleich, der unabhängig von einem Verschulden gewährt wird. Dieser Anspruch dient dazu, die Beeinträchtigungen auszugleichen, die über das ortsübliche und zumutbare Maß hinausgehen.