Was ist ein Größenschluss in der Rechtswissenschaft?

Der Größenschluss gibt es zwei Arten:

  • argumentum a minori ad maius (Schluss vom Kleineren auf das Größere) und
  • argumentum a maiori ad minus (Schluss vom Größeren auf das Kleinere)

Beim Schluss vom Kleineren auf das Größere wird eine Rechtsfolge auf einen nicht geregelten Sachverhalt übertragen, auf den der Zweck einer Regelung umso mehr zutrifft.

Beim Schluss vom Größeren aufs Kleinere wird negativ abgegrenzt. Wenn nach dem Gesetz nicht mal der schwerwiegendere Sachverhalt eine Rechtsfolge auslöst, dann erst recht auch nicht der weniger gewichtige.

definition-groessenschluss

Beim Größenschluss handelt es sich um einen Unterfall der Analogie.