Was ist eine gemischte Schenkung?
Die gemischte Schenkung, auch bekannt als “negotium mixtum cum donatione”, ist ein spezieller Vertragstyp im österreichischen Recht, der sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Elemente kombiniert. Der unentgeltliche Teil des Vertrags muss dabei in der Absicht der Schenkung erfolgen. Dies bedeutet, dass nicht jeder Vertrag, der einem Vertragspartner einen größeren Vorteil bringt, automatisch als Schenkung des Mehrwerts angesehen werden kann.
Gemäß § 935 ABGB wird bei gemischten Schenkungen die sogenannte “laesio enormis” (Verkürzung über die Hälfte) ausgeschlossen, jedoch gibt es keine spezifischen Regelungen für solche Schenkungen. Daher gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie diese zu behandeln sind. Ein Ansatz, die Trennungstheorie, besagt, dass entgeltliche und unentgeltliche Teile des Vertrags getrennt betrachtet und behandelt werden sollten. Eine andere Auffassung, die Einheitstheorie, argumentiert, dass der Vertrag insgesamt nach den Vorschriften zu behandeln ist, die seinem Hauptzweck am meisten entsprechen.