Der Gemeinschuldner

Der Begriff “Gemeinschuldner” bezieht sich auf eine Person, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Begriff ist aber schon veraltet und daher nicht mehr gebräuchlich. Er kommt bzw kam im Kontext des Insolvenzrechts (früher Konkursrecht) vor und kennzeichnet den Zustand, in dem der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und deshalb ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung seiner Schulden notwendig wird.

Im Insolvenzverfahren wird das Vermögen des Gemeinschuldners bzw Schuldners unter die Kontrolle eines Insolvenzverwalters oder eines Treuhänders gestellt. Der Verwalter ist dafür verantwortlich, das Vermögen des Schuldners zu sichern, zu verwalten und zu verwerten, um die Gläubiger nach einer festgelegten Rangordnung zu befriedigen. Ziel des Verfahrens ist es, eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens an die Gläubiger zu erreichen und dem Schuldner gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen.

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