Der Gemeindevorstand (Stadtrat, Stadtsenat)
Der Gemeindevorstand in Österreich ist ein wichtiges Organ innerhalb der Gemeindeverwaltung und fungiert als vorbereitendes Kollegialorgan für den Gemeinderat. Er wird direkt vom Gemeinderat gewählt und kann umgangssprachlich als “Gemeinderegierung” bezeichnet werden.
Die Hauptaufgabe des Gemeindevorstands besteht darin, als Vorberatungsorgan für den Gemeinderat zu dienen. Er bereitet Entscheidungen und Beschlüsse vor, die anschließend vom Gemeinderat getroffen werden. Dabei kann der Gemeindevorstand in einigen Fällen auch eigene Entscheidungsbefugnisse haben, obwohl seine Hauptrolle in der Vorbereitung und Beratung liegt.
In städtischen Gebieten wird der Gemeindevorstand als “Stadtrat” bezeichnet. Dies reflektiert seine Rolle in der städtischen Verwaltung, die der des Gemeindevorstands in kleineren Gemeinden ähnelt. In den sogenannten Statutarstädten, also Städten mit eigenem Statut wie Wien, wird dieses Organ als “Stadtsenat” bezeichnet. Diese Bezeichnungen spiegeln die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und -größen wider, behalten jedoch die grundsätzliche Funktion des Gemeindevorstands als vorbereitendes und beratendes Organ bei.