Die gemäßigte Rechtsfolgentheorie

Die “gemäßigte Rechtsfolgentheorie” ist ein juristisches Konzept, das sich auf das Bewusstsein der Vertragsparteien über die rechtlichen Wirkungen ihrer Handlungen bezieht. Im Kern geht es darum, dass für das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts die Parteien den Willen haben müssen, rechtliche Wirkungen (wie Geltung, Bindung oder Rechtsfolgen) auszulösen. Dabei wird nicht erwartet, dass die Vertragsparteien, die ja oft Laien sind, sich jeder einzelnen Rechtsfolge bewusst sind, die ihr Handeln nach sich zieht. Diese Sichtweise steht im Gegensatz zur strengen Rechtsfolgentheorie, die ein tiefergehendes Verständnis aller Konsequenzen voraussetzt.

Stattdessen genügt nach der gemäßigten Rechtsfolgentheorie das allgemeine Verständnis, dass die aus dem Rechtsgeschäft resultierenden Rechtswirkungen im Streitfall durch behördlichen Zwang, wie etwa die gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs, erzwungen werden können. Diese Theorie trägt der Realität Rechnung, dass viele Menschen in rechtlichen Angelegenheiten Laien sind und nicht alle juristischen Implikationen ihres Handelns vollständig erfassen können. Sie betont die Bedeutung eines grundlegenden Verständnisses der rechtlichen Bindung, ohne dass eine detaillierte Kenntnis jeder möglichen Rechtsfolge erforderlich ist.

Ansonsten würden ja viele Verträge erst gar nicht zustande kommen und Anwälte hätten wohl weniger Arbeit. 😛

gemäßigte Rechtsfolgentheorie definition