Erläuternde Bemerkungen” bzw “Erläuterungen

Erläuternde Bemerkungen, oft abgekürzt als EB, Erl oder Erläut, sind offizielle Erklärungen, die von dem Organ verfasst werden, das für die Konzeption eines Gesetzesentwurfs oder dessen Änderungen verantwortlich ist. Diese Bemerkungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsprozesses, da sie klärende Hinweise zur Interpretation, Auslegung und praktischen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen geben.

Sie dienen der historischen Interpretation eines Gesetzes, indem sie den Kontext und die Absichten des Gesetzgebers zum Zeitpunkt der Entstehung des Gesetzes verdeutlichen. Diese Informationen sind besonders wertvoll für Juristen, Richter und Rechtswissenschaftler, um die Gesetze korrekt zu interpretieren und anzuwenden.

Man findet erläuternde Bemerkungen typischerweise in Dokumenten wie der Regierungsvorlage (RV) oder im Ausschussbericht (AB). Diese Erläuterungen tragen dazu bei, die Intention hinter den gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und helfen, etwaige Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten in den Gesetzestexten zu klären. Sie sind somit ein unverzichtbares Werkzeug für ein tieferes Verständnis der Gesetzgebung und ihrer Anwendung.

definition erläuternde Bemerkungen