Der Erklärungswert

Der Erklärungswert, insbesondere der objektive Erklärungswert, ist ein zentraler Begriff im Rechtskontext, der den Inhalt einer Erklärung so definiert, wie er sich nach außen hin darstellt und verstanden wird. Dieser objektive Erklärungswert einer Erklärung wird unabhängig von der subjektiven Intention des Erklärenden betrachtet und der Erklärende muss ihn unter Umständen gegen sich gelten lassen.

Der objektive Erklärungswert ist besonders relevant im Rahmen der Vertrauenstheorie. Nach dieser Theorie muss der Erklärende eine Erklärung oft so gelten lassen, wie sie von einem redlichen Empfänger verstanden wurde. Dies bedeutet, dass nicht die persönliche Absicht des Erklärenden, sondern die vernünftige Interpretation des Empfängers ausschlaggebend ist. Diese Regelung sorgt dafür, dass der Rechtsverkehr auf einer klaren und verlässlichen Grundlage funktioniert, indem sie das Vertrauen des Empfängers in die Gültigkeit einer Erklärung schützt.

Der objektive Erklärungswert ist somit ein Schlüsselkonzept, um Missverständnisse und Konflikte in der Kommunikation rechtlich relevanter Erklärungen zu lösen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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