Die “Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein” oder auch “Unbewusste Willenserklärung

In der Rechtssprache bezeichnet die “Erklärung ohne Erklärungsbewusstsein” eine Situation, in der jemand eine Erklärung abgibt, ohne sich dessen bewusst zu sein. Dies tritt auf, wenn beispielsweise jemand irrtümlich etwas unterschreibt, indem er glaubt, es sei ein unverbindliches Dokument, wie eine Gruß-Postkarte. Obwohl die Person nicht die Absicht hatte, eine rechtliche Verpflichtung einzugehen, kann die Erklärung bindend sein, falls sie eine adäquate Ursache für die Annahme einer solchen Absicht bildet oder wenn fahrlässiges Verhalten vorliegt. Die Gültigkeit solcher Erklärungen wird in der Regel anhand der Vertrauenstheorie beurteilt, die auf dem Vertrauen der anderen Partei in die Gültigkeit der Erklärung basiert.

Erklärungsfahrlässigkeit

Erklärungsfahrlässigkeit bezieht sich auf Fälle, in denen einer Person ihr Verhalten als Willenserklärung zugerechnet wird, selbst wenn sie sich dessen nicht bewusst war. Dies geschieht, wenn die Person hätte erkennen können und müssen, dass ihr Verhalten im rechtlichen Kontext als Willenserklärung aufgefasst wird, sofern sie die übliche Sorgfalt im Rechtsverkehr beachtet hätte. Mit anderen Worten: Wenn jemand durch sein Verhalten den Anschein einer rechtlich bindenden Erklärung erweckt und es fahrlässig unterlässt, dies zu erkennen, wird ihm dies als Willenserklärung angerechnet. Diese Regelung dient dem Schutz der anderen Partei, die auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut.

Erklaerungsbewusstsein-definition