Was ist Enteignung?

Bei einer Enteignung verliert der bisherige Eigentümer sein Eigentumsrecht.

Die Enteignung führt dabei zu einem originären Eigentumserwerb des dadurch Begünstigten. Rechtsgrundlage für eine Enteignung sind Art 5 Staatsgrundgesetz (StGG), § 365 ABGB und weitere Nebengesetze. Eine Entschädigung sieht Art 5 StGG zwar nicht unbedingt vor, wohl aber die anderen bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen.

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