Was ist Enteignung?
Bei einer Enteignung verliert der bisherige Eigentümer sein Eigentumsrecht.
Die Enteignung führt dabei zu einem originären Eigentumserwerb des dadurch Begünstigten. Rechtsgrundlage für eine Enteignung sind Art 5 Staatsgrundgesetz (StGG), § 365 ABGB und weitere Nebengesetze. Eine Entschädigung sieht Art 5 StGG zwar nicht unbedingt vor, wohl aber die anderen bestehenden einfachgesetzlichen Regelungen.