Einfaches Ruhen des Verfahrens
Was ist einfaches Ruhen?
Einfaches Ruhen des Verfahrens bedeutet, dass ein temporärer Verfahrensstillstand eintritt. Dieser basiert entweder auf einer Ruhensvereinbarung (§ 168 ZPO, § 28 Abs 1 AußStrG) oder aber infolge von Untätigkeit beider Parteien (§ 170 ZPO, § 28 Abs 2 AußStrG). Die Ruhensfrist beträgt per Gesetz mindestens drei Monate.