Druckfehlerberichtigung

Die “Druckfehlerberichtigung” ist ein Verfahren, das es einem zuständigen Organ – beispielsweise dem Bundeskanzler im Falle des Bundesgesetzblattes (BGBl) – erlaubt, Abweichungen in der Veröffentlichung von Gesetzen oder anderen rechtlichen Dokumenten eigenständig zu korrigieren. Dieses Verfahren wird angewendet, um Fehler zu berichtigen, die während des Druck- oder Veröffentlichungsprozesses aufgetreten sind. Wichtig ist, dass die Druckfehlerberichtigung im selben Organ erfolgen muss, in dem das Dokument ursprünglich veröffentlicht wurde. Es ist ausschließlich erlaubt, Fehler zu korrigieren, die den eigentlichen Inhalt des Gesetzes oder Dokuments nicht verändern, also keine inhaltlichen Änderungen darstellen.

Druckfehlerberichtigung-Definition