Das dispositive Gesetzesrecht

Das dispositive Gesetzesrecht, auch als nachgiebiges oder abdingbares Recht oder auch ius dispositivum bekannt, ist ein Rechtsprinzip, das es Personen erlaubt, von den gesetzlichen Standardregelungen abzuweichen und ihre eigenen Vereinbarungen zu treffen. Dieses Rechtsprinzip ist besonders im Schuldrecht relevant, da es den Grundsatz der Privatautonomie unterstützt und stärkt.

Die Funktionen des dispositiven Gesetzesrechts sind vielfältig:

  1. Ergänzung unvollständiger Verträge: In Fällen, in denen Vertragsparteien bestimmte Aspekte nicht explizit geregelt haben, greifen die dispositiven gesetzlichen Regelungen als Standardbedingungen ein.
  2. Hilfe bei der Vertragsauslegung: Dispositive Regelungen bieten Orientierungspunkte und Interpretationshilfen, wenn die genaue Bedeutung oder Absicht von Vertragsklauseln unklar ist.
  3. Indizierung von Richtigkeitsgewähr: Diese Regelungen stellen oft eine Art Benchmark oder Norm dar, an der die Angemessenheit und Fairness von Vertragsbedingungen gemessen werden kann.

Das dispositive Gesetzesrecht trägt wesentlich dazu bei, Flexibilität in der Vertragsgestaltung zu ermöglichen, während es gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen bietet, der im Falle von Unklarheiten oder Lücken in den Vereinbarungen der Parteien Anwendung findet.

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