Der Differenzanspruch

Der Differenzanspruch ist ein rechtliches Konzept, das in Fällen zur Anwendung kommt, in denen der Schuldner seine Leistung nicht erbringen kann (nachträgliche Unmöglichkeit der Leistung) und der Gläubiger sich entscheidet, vom Vertrag zurückzutreten. Anstatt den Austauschanspruch zu wählen, bei dem der Schuldner trotz Nichterfüllung eine gleichwertige Leistung erbringen muss, tritt der Gläubiger vom Vertrag zurück und erbringt seinerseits die vereinbarte Leistung nicht.

Der Differenzanspruch ermöglicht es dem Gläubiger, den Wert seiner nicht erbrachten Leistung vom vollen Wert der ausgefallenen Leistung des Schuldners abzuziehen. Das Ziel dieses Anspruchs ist es, den finanziellen Unterschied auszugleichen, der sich aus der Nichterfüllung des Vertrages ergibt. Dieser Anspruch ist besonders relevant im Vertragsrecht und dient dazu, gerechte Kompensationen für die Parteien zu schaffen, wenn Verträge aufgrund von Umständen, die dem Schuldner zuzurechnen sind, nicht erfüllt werden können.