Der Destinatär

Es handelt sich um einen Begriff aus dem Stiftungsrecht. Ein Destinatär, auch Nutznießer oder Begünstigter genannt, bezieht sich im Kontext einer Stiftung auf die Person oder Gruppe, die von den Erträgnissen der Stiftung profitieren soll. Dies geschieht gemäß der Widmung oder den Bestimmungen des Stifters, der die Stiftung errichtet hat. Der Destinatär ist somit das Ziel der Stiftungstätigkeit und erhält die Vorteile, die durch das Stiftungsvermögen und dessen Erträge generiert werden, sei es in Form von finanzieller Unterstützung, Dienstleistungen oder anderen Leistungen, die der Stiftungszweck vorsieht.

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