Derogation

Derogation bezeichnet den Prozess, durch den eine bestehende Rechtsvorschrift teilweise oder ganz ihre Gültigkeit verliert und somit nicht mehr zum geltenden Recht gehört. Dieser Begriff stammt aus dem Lateinischen “derogare“, was “teilweise abschaffen” bedeutet. In der Rechtswissenschaft wird unter Derogation verstanden, dass ein Gesetz die Gültigkeit eines anderen Gesetzes teilweise aufhebt. Dies ist auch im kanonischen Recht als Obrogation bekannt. Im Gegensatz dazu steht die Abrogation, die die vollständige Aufhebung einer Rechtsnorm durch eine andere bezeichnet.

Es gibt zwei Arten der Derogation:

  1. Formelle Derogation: Dies erfolgt durch eine explizite Erklärung im neuen Gesetz, dass bestimmte Teile des älteren Gesetzes außer Kraft gesetzt werden.
  2. Materielle Derogation: Hierbei wird ein älteres Gesetz durch die Bestimmungen eines neueren Gesetzes implizit außer Kraft gesetzt, ohne dass dies ausdrücklich erwähnt wird.

Beide Formen führen dazu, dass die betroffene Rechtsvorschrift ganz oder teilweise nicht mehr anwendbar ist.

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