Denkmal
Ein Denkmal bezeichnet ein Objekt, sei es unbeweglich oder beweglich, das aufgrund seiner historischen, künstlerischen oder anderweitigen kulturellen Bedeutung als erhaltenswert gilt. Dieser Erhaltungswert basiert auf dem öffentlichen Interesse, wie im §1 des österreichischen Denkmalschutzgesetzes festgehalten. Für den Schutz und die Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes ist in der Regel das Bundesdenkmalamt zuständig, das sich um die Konservierung und Pflege dieser bedeutenden Kulturgüter kümmert.
In § 1 Abs 1 Denkmalschutzgesetz heißt es: Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen finden auf von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände (einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen) von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung („Denkmale“) Anwendung, wenn ihre Erhaltung dieser Bedeutung wegen im öffentlichen Interesse gelegen ist. Diese Bedeutung kann den Gegenständen für sich allein zukommen, aber auch aus der Beziehung oder Lage zu anderen Gegenständen entstehen.